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Eine wichtige Information an die Bevölkerung

"Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet", mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien" eingeleitet.


Diese
verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer.

Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: "Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020." Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen (Stand 9. April 2020): Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien.
Quelle: RIS Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien, Fassung vom 09.04.2020 und FF Wr.Neustadt

Beitrag erstellt am 09. April 2020
Quelle: BFKDO Baden