SB HOFSTETTER Dominik
Sachbearbeiter Nachrichtendienst
Zu den Aufgaben des Sachgebietes zählen die Beratung und Unterstützung des Feuerwehrkommandanten in allen Belangen des Nachrichtendienstes
Aufgaben:
- Die Ausbildung geeigneter Mitglieder der Wehr betreffend
- Funkgrundausbildung - diese beeinhaltet mindestens vier Stunden Schulung und Übung in der eigenen Wehr als Voraussetzung für die Teilnahme am Funklehrgang im Bezirk, nach dessen Bestehen man Funker der Feuerwehr ist
- sowie jährliche Funkschulungen und Funkübungen.
- Führen einer Geräte- und Prüfkartei zur Auflistung aller vorhandenen Geräte und deren regelmäßige Prüfung.
- Auf das ausreichende Vorhandensein von Nachrichtendienst-Unterlagen zu achten (Meldertaschen in jedem Fahrzeug mit notwendiegen Formularen und Utensilien z.B. Meldezettel, Eisatztagebuch, Bleistift Kugelschreiber usw.).
- Wartung und Prüfung von Funk- und sonstigen Kommunikationseinrichtungen (soweit rechtlich zugelassen).
Diese sind:- Alarmierungsanlage (Steuerung zum Auslösen der Sirenen und der Personenrufempfänger (Pager))
- Kontrolle der Sirenprobe jeden Samstag um 12:08 Uhr
- Jährliches Überprüfen der Hörbarkeit der Sirenen im Ortsgebiet bezüglich des Katastrophenalarmes
- Pager (das sind persönlich zugewiesenen Rufempfänger für die Alarmierung) - Ausgabe, Lagerung, Instandhaltung und Codierung sowie Funktionsüberprüfung durch wöchentlichen Proberuf
- Funkgeräte (Fix-, Mobil- und Handfunkgeräte) Sicht- und Funktionsüberprüfung sowie Instandhaltung
- Kontrolle des Ladezustandes der Batterien
- Veranlassung notwendiger Reparaturen durch Fachwerkstätten